Aufgaben Datenbank

04.02.01.10 (Sachsen,Thüringen) Erstellen und Anpassen von Anwendungsprogrammen

Laufende Nr
150
SYS_1
04
SYS_2
04.02
SYS_3
04.02.01
SYS_4
04.02.01.10
ORGEINHEIT
Anwendungsorientierte Informationsverarbeitung
UNB
Informationsverarbeitung und Organisation
AUFGFAM
Anwendungsspezialist / Berater / Umsetzer IV/ EDV
ERAAA
Erstellen und Anpassen von Anwendungsprogrammen
Tarifgebiet
Sachsen,Thüringen
BAY
BER
BRB
BW
Mitte
NRW
NS
NV
SAC
E 6
SAH

EA

Realisieren kundenspezifischer Anwendungsprogramme unter Verwendung im Unternehmen vorhandener Standardsoftware, gängiger Softwaretools und Programmbibliotheken; Anpassen von Schnittstellen und Gestalten anwendungsgerechter Oberflächen; Erfassen und Analysieren der vom Kunden beschriebenen fachlichen Anforderungen und Abklären des Leistungsspektrums mit Auftraggebern, Pflichtenheft erstellen und mit Auftraggebern und Anwendern abstimmen, Umsetzen des Pflichtenheftes in fehlerfreie lauffähige Software, unter Verwendung von Standardsoftware und Test der erstellten Programme, Übergabe der Anwendungsprogramme zur Abnahme durch den Kunden, bei Bedarf Anpassungen vornehmen und zum produktiven Einsatz installieren, Erstellen der Dokumentation; Pflege und Anpassen von vorhandener Anwendungssoftware, Fehler und Störungen bei laufender Anwendung beheben; Anwender unterstützen und schulen/einweisen, Beraten der Anwender bezüglich Leistungsfähigkeit und optimaler Nutzung der Programme im laufenden Betrieb.

BBG

Es ist eine mindestens 3-jährige abgeschlossene fachspezifische Berufsausbildung (z B. Systeminformatiker/-in) erforderlich. Die Analyse der Kundenanforderungen, die Pflege und Anpassung von Anwendungsprogrammen sowie die Beratung der Anwender erfordert eine mehrjährige Berufserfahrung.