04.02.01.10 (Sachsen,Thüringen) Erstellen und Anpassen von Anwendungsprogrammen
- Laufende Nr
- 150
- SYS_1
- 04
- SYS_2
- 04.02
- SYS_3
- 04.02.01
- SYS_4
- 04.02.01.10
- ORGEINHEIT
- Anwendungsorientierte Informationsverarbeitung
- UNB
- Informationsverarbeitung und Organisation
- AUFGFAM
- Anwendungsspezialist / Berater / Umsetzer IV/ EDV
- ERAAA
- Erstellen und Anpassen von Anwendungsprogrammen
- Tarifgebiet
- Sachsen,Thüringen
- BAY
- BER
- BRB
- BW
- Mitte
- NRW
- NS
- NV
- SAC
- E 6
- SAH
EA
Realisieren kundenspezifischer Anwendungsprogramme unter Verwendung im Unternehmen vorhandener Standardsoftware, gängiger Softwaretools und Programmbibliotheken; Anpassen von Schnittstellen und Gestalten anwendungsgerechter Oberflächen; Erfassen und Analysieren der vom Kunden beschriebenen fachlichen Anforderungen und Abklären des Leistungsspektrums mit Auftraggebern, Pflichtenheft erstellen und mit Auftraggebern und Anwendern abstimmen, Umsetzen des Pflichtenheftes in fehlerfreie lauffähige Software, unter Verwendung von Standardsoftware und Test der erstellten Programme, Übergabe der Anwendungsprogramme zur Abnahme durch den Kunden, bei Bedarf Anpassungen vornehmen und zum produktiven Einsatz installieren, Erstellen der Dokumentation; Pflege und Anpassen von vorhandener Anwendungssoftware, Fehler und Störungen bei laufender Anwendung beheben; Anwender unterstützen und schulen/einweisen, Beraten der Anwender bezüglich Leistungsfähigkeit und optimaler Nutzung der Programme im laufenden Betrieb.
BBG
Es ist eine mindestens 3-jährige abgeschlossene fachspezifische Berufsausbildung (z B. Systeminformatiker/-in) erforderlich. Die Analyse der Kundenanforderungen, die Pflege und Anpassung von Anwendungsprogrammen sowie die Beratung der Anwender erfordert eine mehrjährige Berufserfahrung.